BAföG-Bescheinigungen

Ab sofort müssen die Bescheinigungen der Leistungen im Fach Bildungswissenschaften und den beiden Förderschwerpunkten L und ESE im Regelfall nicht mehr über das Formblatt 5 attestiert werden. Sie legen dem BAföG-Amt lediglich die Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen (digital als zertifizierte pdf-Datei vom Zentralen Prüfungssekretariat) vor. Wir hoffen, auf diese Weise ein für alle Beteiligten unkomplizierteres Verfahren anbieten zu können.

Sollten Sie spezifische, vom Regelfall abweichende Fragen haben, finden Sie untenstehend die Ansprechpersonen des Instituts.

An­sprech­per­so­nen